Betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung mit der
DRK-Rente Hessen
über das Versorgungswerk des DRK-Landesverbandes Hessen e.V.
Fakten, kurz und bündig:
- Grundsätzliches:
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer, dass Teile seines Bruttogehalts zu Gunsten seiner betrieblichen Altersversorgung einbehalten und an den Versorgungsträger abgeführt werden (Entgeltumwandlung).
- Steuer- und Sozialversicherungsersparnis:
Die so vereinbarten Beiträge werden steuerfrei dotiert. Ebenso sind sie bis zur Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Damit spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung. Abhängig von der individuellen steuerlichen Situation führt die Entgeltumwandlung dazu, dass der (Netto-)Aufwand für den Arbeitnehmer tatsächlich nur ca. die Hälfte des Umwandlungsbetrages ausmacht.
- Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung:
Ihr Arbeitnehmer kann sich später zwischen dem Bezug einer lebenslangen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalabfindung entscheiden. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind vom Arbeitnehmer nachgelagert zu versteuern und unterliegen bei gesetzlich Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Informieren Sie sich hier über die Details der Durchführungswege: