Direktversicherung „kurz und bündig“

Die Direktversicherung zeichnet sich durch besondere Flexibilität und einfache Verwaltung aus:
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einem Monatsbeitrag in Höhe von derzeit 224,- € von der Einkommensteuer und vom Abzug der Sozialversicherungsbeiträge befreit. Darüber hinaus können weitere 150,- € monatlich steuerfrei eingezahlt werden, sofern für den Arbeitnehmer nicht bereits eine „alte Direktversicherung“ (§ 40b EStG) mit Pauschalversteuerung besteht.

Die Beiträge können erhöht oder reduziert und, beispielsweise während eines Erziehungsurlaubes, auch ruhend gestellt werden. Der Ablauf ist flexibel zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr möglich. Der Arbeitnehmer kann sich zum Ablauf des Vertrages zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung entscheiden. Beim Ausscheiden des Arbeitnehmers geben sie ihm die Police einfach mit und er kann sie beim neuen Arbeitgeber oder aber privat fortführen. Als Tarife stehen die klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und eine aktienorientierte Variante (Investition in den EuroStoxx 50) mit Beitragsgarantie zur Verfügung.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und wird auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet.

Für den Durchführungsweg „Pensionskasse“ gelten identische Rahmenbedingungen.

Unsere Einschätzung: Wichtigster Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung
Größtmögliche Flexibilität
Hohe Beitragsrendite durch ersparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Ohne Einschränkung zu empfehlen

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.


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