Unterstützungskasse „kurz und bündig“
Die Unterstützungskasse empfiehlt sich als Versorgung für diejenigen, die bereits die Höchstbeiträge in der Direktversicherung ausschöpfen und zusätzlich steuereffizient vorsorgen möchten. In der Praxis ist dies oft ein Angebot für Führungskräfte oder für rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungen neben der Direktversicherung.
Die Unterstützungskasse zeichnet sich aus, durch:
- Steuerfrei unbegrenzte Dotierung, sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer derzeit bis zu 224,- € monatlich, bzw. 2.688,- € jährlich.
- Der Ablauf ist flexibel mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr, wahlweise mit einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung, möglich.
- Als Tarife stehen die klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und eine aktienorientierte Variante (Investition in den EuroStoxx 50) mit Beitragsgarantie zur Verfügung.
- Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital weder gepfändet noch beim Bezug von Hartz IV-Leistungen angerechnet werden.
- Im Falle des Arbeitgeberwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen, allerdings muss er dann Mitglied der Unterstützungskasse werden.
- Für den Arbeitgeber entstehen bei diesem Durchführungsweg zusätzliche Kosten (PSV-Beiträge), dagegen steht ggf. die Ersparnis des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
- Leistungen aus der Unterstützungskasse sind nachgelagert zu versteuern und für gesetzlich Versicherte kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Vorteilhaft wirken sich generell der zumeist gegenüber dem Erwerbsleben günstigere Steuersatz als Rentner, sowie, bei Wahl der Kapitalzahlung, die progressionsmildernde Fünftelungsregelung aus.
Unsere Einschätzung:
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Hohe Beitragsrendite durch ersparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Empfehlenswert, z.B. dann, wenn Sie die Vorteile der Direktversicherung bereits nutzen.
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Unsere Empfehlung:
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Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.
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