Basis-Rente „kurz und bündig“

Die Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“ genannt, gehört zu den steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Abschlussberechtigt ist jeder, der in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt wird. Wenn Sie einen derartigen Vertrag abschließen, können Sie Teile der gezahlten Versicherungsbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend machen. Dieses kann zur einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und somit zu einer Steuerersparnis führen.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und wird auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet.

Bei Erreichen des Rentenalters (im Regelfall mit 65 Jahren) erhalten Sie eine lebenslange Rente. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rente unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer.

Wenn Sie den Rentenbeginn nicht erleben, erhält der begünstigte Personenkreis, dies sind Ihr Ehepartner oder Ihre kindergeldberechtigten Kinder, auf Grundlage des dann vorhandenen Kapitals eine lebenslange Rente.

Versterben Sie im Rentenbezug vor Ablauf der individuell zu vereinbarenden Rentengarantiezeit, so wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an den begünstigten Personenkreis weiter bezahlt.

Unsere Einschätzung: In erster Linie für gut verdienende Personen geeignet, welche die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen können. (Selbständige)

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.


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