Betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung mit der
DRK-Rente Hessen
über das Versorgungswerk des DRK-Landesverbandes Hessen e.V.
Fakten, kurz und bündig:
- Grundsätzliches:
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass von Ihnen der Höhe nach vorzugebende Teile Ihres Bruttoeinkommens zu Gunsten Ihrer Altersversorgung einbehalten und an den Versorgungsträger abgeführt werden. (Entgeltumwandlung)
- Steuer- und Sozialversicherungsersparnis:
Die von Ihnen vereinbarten Monatsbeiträge führen zu einer Reduzierung Ihres Bruttoeinkommens und somit im Ergebnis zu einer Reduzierung der von Ihnen zu bezahlenden Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge. Abhängig von Ihrer steuerlichen Situation führt die Entgeltumwandlung dazu, dass der (Netto)-Beitrag tatsächlich nur ca. die Hälfte des Umwandlungsbetrages ausmacht.
- Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung:
Sie können sich später zwischen dem Bezug einer lebenslangen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalabfindung entscheiden. Die Leistungen der Direktversicherung werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Informieren Sie sich hier über die Details der Durchführungswege: