Direktversicherung „kurz und bündig“

Die Direktversicherung zeichnet sich durch besondere Flexibilität aus:
Sie können die Beitragshöhe jederzeit an Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen; d.h., es sind problemlos Erhöhungen und Reduzierungen den Beitrages möglich, Sie können die Beitragszahlung auch ruhen lassen (z.B. während eines Erziehungsurlaubes). Den Beginn der Rentenzahlung können Sie zwischen Ihrem 62. und 70. Lebensjahr selbst festlegen. Sie können beim Ablauf des Vertrages zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalzahlung wählen. Falls Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihren Vertrag vom neuen Arbeitgeber problemlos weiterführen lassen. Sie können entscheiden, ob Ihr Kapital klassisch mit Garantieverzinsung, oder indexorientiert (EuroStoxx 50) investiert wird.

Ihre Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einem Monatsbeitrag in Höhe von € 238,-- komplett von der Einkommensteuer und vom Abzug der Sozialversicherungsbeiträge befreit. Darüber hinaus können weitere € 150,-- monatlich steuerfrei eingezahlt werden, sofern Sie nicht bereits Beiträge zu einer „alten Direktversicherung“ (§ 40b EStG) mit Pauschalversteuerung leisten.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und wird auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet.

Für den Durchführungsweg „Pensionskasse“ gelten identische Rahmenbedingungen.

Unsere Einschätzung: Wichtigster Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung
Größtmögliche Flexibilität
Hohe Beitragsrendite durch ersparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Ohne Einschränkung zu empfehlen

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.


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