Privatrente „kurz und bündig“



Eine private Rentenversicherung kann von jedermann abgeschlossen werden. Neben der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente hat die Private Rentenversicherung wieder stark an Attraktivität gewonnen. Die Private Rentenversicherung ist komplett von der Abgeltungssteuer befreit! So profitieren Sie uneingeschränkt vom Wertzuwachs durch den Zinseszinseffekt.

Auch die späteren Auszahlungen sind steuerlich begünstigt. Bei Auszahlung in Form einer Rente ist lediglich der fiktive Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren sind dieses nur 18% der Rente. Bei der alternativen Kapitalauszahlung verschont das vorteilhafte Halbeinkünfteverfahren die Hälfte des Wertzuwachses vor der Besteuerung.
Unsere Einschätzung: Sehr flexibles Produkt
Eine sinnvolle Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung
Ohne Einschränkung zu empfehlen.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.


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