Riester-Rente „kurz und bündig“:

Wer mit einem Riester-Vertrag für eine Zusatzrente spart, wird vom Staat durch Zulagen gefördert. Es gibt „Grundzulagen“ und für jedes „kindergeldberechtigte“ Kind „Kinderzulagen“. Die Zulagen werden dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben und führen zu einer Erhöhung des Versorgungskapitals. Zusätzlich können die Versicherungsbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzuges zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und somit zu einer Einkommensteuerersparnis führen.

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten ist es erforderlich, jährlich 4% des Jahreseinkommens des jeweiligen Vorjahres (maximal jedoch € 2.100,--) in den Vertrag einzuzahlen, wobei die Zulagen angerechnet werden. Mittelbar geförderte Ehegatten müssen lediglich € 60,-- jährlich einzahlen.

Bei Ablauf des Vertrages erhalten Sie eine lebenslange Rentenzahlung. Maximal 30% des Versorgungskapitals können Sie auch als einmalige Kapitalleistung erhalten, was naturgemäß zu einer reduzierten Rentenzahlung führt. Die Auszahlungen aus dem Vertrag unterliegen der Einkommensteuer. Sofern Sie im Rentenalter nicht mehr der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sondern Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben, wird die Rente um 15% gekürzt.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und wird auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet.

Unsere Einschätzung: In erster Linie für kinderreiche Familien mit einem geringen Einkommen sehr empfehlenswert.
In den meisten Fällen wird die betriebliche Altersversorgung deutlich lukrativer sein.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.


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